IHR PARTNER FÜR DIE BAFA-FÖRDERUNG
BEI INVESTITIONEN
Wir, die Bieler Drucklufttechnik GmbH, sind Ihr kompetenter Ansprechpartner, rund um das Thema der BAFA.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung und lassen Sie sich von uns zur Förderung Ihrer Druckluftanlage beraten.
HILFE BEI ANTRÄGEN UND FORMULAREN
Druckluftanlagen zählen zu den sogenannten Querschnittstechnologien und sind im Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) grundsätzlich förderfähig. Ziel der Förderung ist die nachhaltige Reduzierung des Energieverbrauchs durch den Einsatz energieeffizienter Druckluftsysteme.
Gefördert werden insbesondere Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bestehender Druckluftanlagen. Dazu gehören der Austausch veralteter Kompressoren durch energieeffiziente Modelle, der Einsatz drehzahlgeregelter Kompressoren, übergeordnete Steuerungssysteme sowie Lösungen zur Wärmerückgewinnung und Optimierung des Rohrleitungsnetzes.
- Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Förderhöhe liegt in der Regel bei: • bis zu 25 % der förderfähigen Investitionskosten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) • bis zu 20 % für größere Unternehmen
- Die Netto-Investitionssumme muss über 2.000 Euro liegen. Dabei gibt es keine Obergrenze, jedoch werden maximal 30.000 Euro Netto-Investitionssumme gefördert. Die Differenz im Falle einer höheren Investitionssumme wird nicht berücksichtigt.
- Im Rahmen umfangreicher Maßnahmen zur systemischen Optimierung (z. B. komplette Druckluftstation inklusive Steuerung, Wärmerückgewinnung und Rohrnetzoptimierung) können im Einzelfall auch höhere Förderquoten erreicht werden. Wichtig ist, dass der Fokus der Förderung auf der Verbesserung der Energieeffizienz liegt. In der Praxis bedeutet dies, dass insbesondere Ersatzinvestitionen und Optimierungsmaßnahmen bestehender Anlagen im Vordergrund stehen. Reine Erweiterungen oder zusätzliche Anlagen ohne nachweisbare Effizienzsteigerung sind in der Regel nicht förderfähig.
- Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Antrag vor der Beauftragung oder Bestellung gestellt wird. Eine nachträgliche Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist ausgeschlossen.
Die Antragstellung erfolgt über die Förderzentrale des Bundes. Aufgrund der technischen Anforderungen und Nachweispflichten empfiehlt sich eine fachkundige Begleitung bei der Planung und Antragstellung.
Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihre geplante Investition die Förderkriterien erfüllt und unterstützen Sie bei der Auswahl geeigneter, förderfähiger Komponenten sowie bei der Vorbereitung der notwendigen Unterlagen.
MERKBLATT ZUR BAFA-FÖRDERUNG
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat ein Merkblatt für Anträge herausgegeben, in dem die Richtlinien für Investitionszuschüsse eingesehen werden können. Gerne führen wir Sie durch den Dschungel der Formularien und unterstützen Sie bei der Erstellung der Anträge.